Erklärung zur

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.eurojackpot.de veröffentlichten Website und ihre Unterseiten der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG.

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG ist bemüht, die Websites im Einklang mit den Bestimmungen des

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG),
  • Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG),
  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) (§ 10 bis § 10e),
  • der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde bzw. aus §§ 2 und 3 der BITV NRW.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von Juli 2026 durchgeführten Selbstbewertung durch die Firma denkwerk GmbH Vogelsangerstr. 66, 50823 Köln.

Folgende Seiten wurden überprüft:

a. Startseite

b. Gewinnauskunft

c. Statistiken

d. Spielschein

e. Barrierefreiheit

f. Impressum

g. Verantwortung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte bzw. Funktionen sind mit dem Erfolgskriterium noch nicht vereinbar und daher noch nicht barrierefrei:

  • Einige Seiten sind nicht optimal ohne Maus nutzbar (BITV 9.2.1.1)a. Auf einigen Seiten fehlt der Alternativ-Text für Bilder oder ist nicht ausreichend detailliert (BITV 9.1.1.1)
  • Auf manchen Seiten sind die Linktexte und/oder Buttontexte sowie Überschriften nicht optimal (BITV 9.2.4.4 und BITV 9.2.4.6)
  • Auf einer Seite sind Texte in Bildern und nicht als HTML Text eingebunden (BITV 9.1.4.5)

Folgende Funktion ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Folgende Inhalte bzw. Funktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 bzw. § 1 BITV NRW nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:

  • Video-Inhalte, die vor Juni 2025 erstellt wurden

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Überarbeitung der obengenannten noch nicht barrierefreien Inhalte bzw. Funktionen bis 30.06.2027.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 15.09.2020 erstellt, zwischenzeitlich am 11.07.2025 angepasst und zuletzt am 21.07.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheit@westlotto.de an.

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

per Telefon: 0211- 855-5 oder

per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder

über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.