Jugendschutz
Glücksspiel ist eine erlaubte Beschäftigung – wenn man erwachsen ist. Um Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, wurde die Teilnahme von Minderjährigen im Glücksspielstaatsvertrag für unzulässig erklärt. Eine Regelung, die wir mit Nachdruck und Konsequenz durchsetzten.
FÜR DAS WOHL UNSERER KINDER.
Um sicherzustellen, dass die in § 4 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages festgesetzten Regelungen zum Jugendschutz umgesetzt werden, führen die Lotteriegesellschaften regelmäßige Testkäufe (sog. Mystery Shopping) in den Filialen durch. Die Erfolgsquote beim Jugendschutz konnte durch diese permanenten Testkäufe erheblich verbessert werden.
Seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages sind zudem weitere Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher ergriffen worden:
- Jugendschutzhinweise in / auf allen Werbe- und Informationsmaterialien
- Ausweiskontrollen bei der Spielauftragsabgabe für junge Erwachsene
- Kampagne (Plakate, Broschüren) in Zusammenarbeit mit den Hilfeeinrichtungen
- Schulungen der Annahmestellen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt bzgl. Jugendschutz und Sperrsystem
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